Erfrischungsgeld-Leserbrief zur Europawahl
stellen. Das aktuelle Problem, so der zuständige Wahlsachbearbeiter: Die Stadt sucht händeringend Bewerber. Noch ist eine beachtliche Anzahl dieser Posten unbesetzt.
Die Verwaltung appelliert an die Bürger, sprich hinter vorgehaltener Hand – ich möchte es als Drohung bezeichnen – sie zu verpflichten! Für die Wahrnehmung erhalten die Beteiligten von der Stadt ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Es ist schon erstaunlich, wer sich so ein undefinierbares, verdrehtes, überschwängliches und hochtrabendes Wort, was wohl keiner versteht, ausgedacht hat!
Eine Mehrzahl der Interessenten wird, wenn sie sich erkundigt hat für wie viele Stunden sie zur Verfügung stehen müssen, dankend abwinken! Die Realität sieht wie folgt aus: An dem Wahltag sind es – mit der Stimmenauszählung – über acht bis neun Stunden und mehr! Die Vorbesprechung, Tage zuvor, kommt noch dazu! Dieses zugesagte Erfrischungsgeld wird in der Summe weit, weit unter dem überall geforderten Mindestlohn liegen!
Die zuständigen Gremien der reichsten Gemeinde rund um Hannover werden, wenn sie die Wahlhelfer gebührend entlohnen, nicht gleich in die roten Zahlen abdriften! Sollten sie das aus irgendeinem Grund nicht wollen oder können, wäre es doch lobenswert, dass der Bürgermeister – mit seinem stets aufgesetztem Lächeln – den Wahlhelfern eine gebührende Danksagung ausspricht."
Ich gebe zu, da musste ich schon ein paar mal schlucken. Herr Bärtling bringt hier einiges durcheinander. Wahlen sind ein Recht unserer EinwohnerInnen. Der "Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld" wird in §10 der Europawahlordnung (EuWO) geregelt. Abweichend davon hat der Rat der Stadt Langenhagen beschlossen diese Sätze um 10,- € nach oben anzupassen - damit liegen wir durchaus im oberen Bereich der Erfrischungsgelder. Es geht bei dem Erfrischungsgeld auch nicht um eine Bezahlung oder eine Entlohnung, denn Wahlhelfer/in ist ein Ehrenamt. Es gab Zeiten, da haben sich die Wahlhelfer aktiv beworben, um die Wahlen mit organisieren zu dürfen. Die Stadt Langenhagen organisiert die Wahlen im Auftrag und ja, wir müssen sie umsetzen und sind auch rechtlich legitimiert Wahlhelfer zu verpflichten, damit eine ordnungsgemäße Wahlhandlung abgehalten werden kann, und das ist im Sinne der #Demokratie gut und richtig.
Nun weiß ich das #Ehrenamt in besonderem Maße zu schätzen. Wenn Herr Bärtling jemals Wahlhelfer gewesen wäre, dann hätte er am eigenen Leibe erfahren, dass nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger im Amt immer ein besonderes Dankeschön für die Wahlhelfer übrig hatten und den Helferinnen und Helfern (mindestens) genauso viel Hochachtung zollen wie Herr Bärtling. Bei der so genannten Kuchentour verteilen wir an alle Helferinnen und Helfer Kuchen und überbringen unseren ganz persönlichen Dank. Zusätzlich erhalten der/die jüngste und der/die älteste Wahlhelfer/in ein besonderes Präsent.
Leider macht es Schule, einfach mal so Kritik "rauszuhauen", ohne sich inhaltlich näher mit dem Thema beschäftigt zu haben - getreu dem Motto "verwirren Sie mich nicht mit Fakten, ich habe mir meine Meinung schon gebildet". Wenn jemand Herrn Bärtling kennt, kann er/sie ihm diese Ausführungen gern zukommen lassen.
Die Verwaltung appelliert an die Bürger, sprich hinter vorgehaltener Hand – ich möchte es als Drohung bezeichnen – sie zu verpflichten! Für die Wahrnehmung erhalten die Beteiligten von der Stadt ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Es ist schon erstaunlich, wer sich so ein undefinierbares, verdrehtes, überschwängliches und hochtrabendes Wort, was wohl keiner versteht, ausgedacht hat!
Eine Mehrzahl der Interessenten wird, wenn sie sich erkundigt hat für wie viele Stunden sie zur Verfügung stehen müssen, dankend abwinken! Die Realität sieht wie folgt aus: An dem Wahltag sind es – mit der Stimmenauszählung – über acht bis neun Stunden und mehr! Die Vorbesprechung, Tage zuvor, kommt noch dazu! Dieses zugesagte Erfrischungsgeld wird in der Summe weit, weit unter dem überall geforderten Mindestlohn liegen!
Die zuständigen Gremien der reichsten Gemeinde rund um Hannover werden, wenn sie die Wahlhelfer gebührend entlohnen, nicht gleich in die roten Zahlen abdriften! Sollten sie das aus irgendeinem Grund nicht wollen oder können, wäre es doch lobenswert, dass der Bürgermeister – mit seinem stets aufgesetztem Lächeln – den Wahlhelfern eine gebührende Danksagung ausspricht."
Ich gebe zu, da musste ich schon ein paar mal schlucken. Herr Bärtling bringt hier einiges durcheinander. Wahlen sind ein Recht unserer EinwohnerInnen. Der "Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld" wird in §10 der Europawahlordnung (EuWO) geregelt. Abweichend davon hat der Rat der Stadt Langenhagen beschlossen diese Sätze um 10,- € nach oben anzupassen - damit liegen wir durchaus im oberen Bereich der Erfrischungsgelder. Es geht bei dem Erfrischungsgeld auch nicht um eine Bezahlung oder eine Entlohnung, denn Wahlhelfer/in ist ein Ehrenamt. Es gab Zeiten, da haben sich die Wahlhelfer aktiv beworben, um die Wahlen mit organisieren zu dürfen. Die Stadt Langenhagen organisiert die Wahlen im Auftrag und ja, wir müssen sie umsetzen und sind auch rechtlich legitimiert Wahlhelfer zu verpflichten, damit eine ordnungsgemäße Wahlhandlung abgehalten werden kann, und das ist im Sinne der #Demokratie gut und richtig.
Nun weiß ich das #Ehrenamt in besonderem Maße zu schätzen. Wenn Herr Bärtling jemals Wahlhelfer gewesen wäre, dann hätte er am eigenen Leibe erfahren, dass nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger im Amt immer ein besonderes Dankeschön für die Wahlhelfer übrig hatten und den Helferinnen und Helfern (mindestens) genauso viel Hochachtung zollen wie Herr Bärtling. Bei der so genannten Kuchentour verteilen wir an alle Helferinnen und Helfer Kuchen und überbringen unseren ganz persönlichen Dank. Zusätzlich erhalten der/die jüngste und der/die älteste Wahlhelfer/in ein besonderes Präsent.
Leider macht es Schule, einfach mal so Kritik "rauszuhauen", ohne sich inhaltlich näher mit dem Thema beschäftigt zu haben - getreu dem Motto "verwirren Sie mich nicht mit Fakten, ich habe mir meine Meinung schon gebildet". Wenn jemand Herrn Bärtling kennt, kann er/sie ihm diese Ausführungen gern zukommen lassen.